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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Force of Disruption GmbH

– im Folgenden: FOD –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen FOD und deren Kunden geschlossen werden.

1.2 Die AGBs gelten für die Planung, Konzeption und Durchführung von Auftragsarbeiten im Bereich Grafikdesign, Werbung, Marketing, Foto- und Videoproduktion, Public Relations und Kommunikation, SEO und SEA, insbesondere mit der Entwicklung und Bearbeitung von Grafiken, Logos, Layouts, Designs, Texten, Werbemitteln, Werbeträgern, Videos, Werbemaßnahmen und Werbekampagnen sowie für Leistungen aus den Bereichen Strategie, Beratung und Konzeption, Usability, Web Development, Social Media sowie Online (Content) Marketing.

Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen FOD und ihren Kunden.

1.3 FOD ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. FOD bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für FOD ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt FOD – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde der FOD Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass FOD von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. FOD ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. FOD wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.4 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist FOD gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

3. Content-Marketing

3.1 FOD bietet ihren Kunden ein professionelles Marketing an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.

3.2 Die Inhalte der Produkte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald das vereinbarte Produkt fertiggestellt wurde, wird FOD die erstellten Produkte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.3 Sofern FOD mit der Einbindung der Produkte in öffentlichen Medien (z.B. Online) beauftragt wurde, wird FOD nur Inhalte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet FOD ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften.

4. Performance Marketing

4.1 FOD bietet ihren Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich Perfomance Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet FOD ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung die Reichweite und das Engagement positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

5. Social Media Marketing

5.1 Obliegt die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Grafiken, Impressen etc.), dem Kunden, wird FOD diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass FOD nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

5.2 Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. FOD ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Details sind invidualvertraglich zu regeln.

5.3 Wenn und soweit die Agentur oder von ihr beauftragte Dritte, Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.

5.4. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob die Agentur die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.

6. Video, Livestream und weitere Medienerstellung

6.1 FOD erstellt für seine Kunden professionelle Videos, Livestreams und weitere Medien (VR, AR, Mixed Reality Anwendungen). Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen FOD und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei FOD zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch FOD dar. FOD wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen FOD und dem Kunden zustande.

6.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos, Livestreams und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. FOD schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

6.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotographien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er – soweit vertraglich nicht anders vereinbart – allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

6.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird FOD den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

6.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann FOD verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

6.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

7. Erstellung Digitaler Produkte mit Hilfe agiler Methoden

7.1 Dieser Paragraph gilt für die Digitaler Produkte mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

7.2 Gegenstand von Erstellungsverträgen Digitaler Produkte zwischen FOD und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) und die Entwicklung von App Produkten und/oder Mixed Reality Anwendungen unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website oder App-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB.

7.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen FOD und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei FOD zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä.). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch FOD dar. FOD wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen FOD und dem Kunden zustande.

7.4 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von FOD nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

7.5 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist FOD nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

7.6 Das Angebot von FOD enthält in der Regel einen „Gestaltungsvorschlag“, dessen Format und Inhalte von FOD nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage des „Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe des „Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o. Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an FOD herauszugeben.

7.7 Sobald das Digitale Produkte fertiggestellt wurde, wird FOD den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

7.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von FOD ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) FOD vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt und / oder beauftragt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann FOD dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

7.9 Die Vergütung für Erstellung Digitaler Produkte ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

7.10 Sofern der Kunde für die neuen Produkte keine Hosting-Dienstleistungen von FOD, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt FOD keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.

8. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Digitalen Produkten

8.1 Nach Fertigstellung der Digitalen Produkten und / oder einzelner Teile hiervon kann FOD dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Produkte anbieten. Jedoch ist weder FOD zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von FOD in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

8.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

8.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von FOD kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder FOD gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

8.4 FOD haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von FOD liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

8.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. FOD schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

9. Webhosting und Domainregistrierung

9.1 FOD bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Erstellung Digitaler Produkte – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. FOD ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

9.2 Sofern nichts anders vereinbart übernimmt FOD im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems

9.3 Die Verfügbarkeit der von FOD zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von FOD nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).

9.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von FOD zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

9.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er FOD oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

9.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von FOD in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

9.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. FOD wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

9.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

9.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. FOD wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

10. Nutzungsrechte und Rechteeinräumung

10.1 Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von FOD.

10.2 Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter:innen haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für von Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei FOD. Nutzt der Auftraggeber solche Werbeideen und/oder Entwürfe von FOD oder von ihr beauftragten Dritten, die eine Werkqualität erreichen außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabrede zu treffen.

10.3 Die Arbeiten von FOD dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht FOD vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

10.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte bei Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von FOD.

10.5 Über den Umfang der Nutzung steht FOD ein Auskunftsanspruch zu.

10.6 Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.

10.7 Von FOD erstellte Werke dürfen nicht weiterverkauft oder weiterverteilt werden.

10.8 Die Werke dürfen nicht in On-Demand-Services verwenden werden.

10.9 Die Werke dürfen nicht als Grundlage für Merchandising verwendet werden.

10.10. Die Werke sind nur für eine einmalige, bestimmte Verwendung bestimmt. Somit dürfen auch nicht einzelne Bestandteile aus einem Gesamtwerk entnommen, vervielfältigt oder auf andere Weise verwendet werden.

10.11. Sonderbedingungen Musikartikel

10.11.1 Eine Broadcast-Nutzung ist nicht erlaubt. Unter „Broadcast“ wird folgendes verstanden:

(a) Traditionelle Fernseh- oder Radiosendungen (z.B. terrestrisches, Kabel- oder Satellitenfernsehen, Rundfunk);

oder (b) Mobile oder Online-Substitute für traditionelle Fernseh- oder Radiosendungen (z.B. mobiles Fernsehen, IPTV (Streaming TV oder Video-on-Demand), Streaming Radio).

10.11.2 Ist das Endprodukt / Werk ein Film, darf der Film nicht im Kino gezeigt werden. (Um Verwechslungen zu vermeiden, ist die Verwendung in einem Indie Film erlaubt).

10.12 Wenn es sich bei dem Werk um nicht von einer Verwertungsgesellschaft verwaltete Musik handelt, bedeutet dies, dass sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft registriert ist.

10.12.1 Wenn es sich bei dem Artikel um von einer Verwertungsgesellschaft verwaltete Musik handelt, bedeutet dies, dass der Urheber des Artikels Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist und/oder dass der Artikel bei einer Verwertungsgesellschaft registriert ist.

10.12.2 Soll von einer Verwertungsgesellschaft verwaltete Musik in einem Endprodukt verwendet werden, das öffentlich aufgeführt wird, müssen die Kunden von FOD möglicherweise zusätzliche Aufführungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft einholen und begleichen. FOD übernimmt keine Dienstleistungen und / oder Gebühren, die durch den Einsatz entsprechender Musik einer Verwertungsgesellschaft entstehen.

10.13 Für Footagematerial aus der Bilddatenbank „Shutterstock“, gelten die folgenden Regeln für eine Verwendung, sofern nicht anders vereinbart:

  • weltweite und zeitlich unbegrenzte Nutzung
  • Verwendung: Web- und App-Werbung, E-Publikationen und E-Mail-Marketing, Nutzung in Social Media und auf Video-Sharing-Diensten (wie YouTube)
  • Kleine Filmproduktionen, TV-Serien oder Werbespots mit einem Budget unter $10K
  • Gedrucktes Material, einschließlich Produktverpackungen, mit weniger als insgesamt 500K Drucken
  • Persönliche, nicht kommerzielle Nutzung (nicht zum Weiterverkauf, Download, Vertrieb oder jeglicher kommerziellen Nutzung)

10.14 FOD weist ihre Kunden in der Angebotsphase auf die Wahl der Datenbank und daraus resultierende entsprechende Nutzungsrechte hin.

10.15 Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

11. Preise und Vergütung

11.1 Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis- wahlweise je angefangene 15 Minuten- abgerechnet und in Rechnung gestellt.

11.2 Ein Skonto wird – sofern nicht vereinbart- nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

11.3 FOD ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

11.4. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist FOD jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt FOD spätestens mit der Auftragsbestätigung.

11.5. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann FOD dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von FOD verfügbar sein.

11.6 Etwaige notwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, der Abrechnungssatz beträgt 0,60 EUR pro gefahrenen Kilometer. Diese Abrechnung entfällt, wenn es im Angebot / Projekt anders vereinbart wurde.

11.7 Ein Arbeitstag beträgt 8 Stunden, inklusive gesetzlich bestimmter Pausen und Anforderungen. Bei FOD, beispielsweise Video- und oder Foto, versteht sich die Arbeitszeit inklusive eventueller Auf- und Abbauzeiten. Reisezeiten werden ebenfalls entsprechend berücksichtigt.

11.8 Rabatte, Spesen und Überstunden können in der Angebotsphase individuell eingeräumt werden und sind nicht auf andere Projekte übertragbar.

12. Abnahme

Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die FOD dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

13. Stornierung von Aufträgen

13.1 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Projekten, Arbeiten, Drehterminen und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde FOD alle dadurch anfallenden Kosten und stellt FOD von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

13.2 Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

13.2 Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

  • nach Angebotsannahme = 10%
  • nach Angebotsannahme 3 bis 1 Woche vor Beginn des Auftrags = 25%
  • nach Angebotsannahme vor Drehbeginn 48h vor Drehbeginn des Auftrags = 25%
  • nach Angebotsannahme 24h vor Drehbeginn des Auftrags = 50%

13.3 Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und medialen Begleitung von Veranstaltungen beziehen sich die hier genannten Fristen auf den Dreh- und / oder Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages.

13.4 Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.

13.5 Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.

14. Mängelgewährleistung

14.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei FOD.

14.2 Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die FOD resultieren. 

14.3 Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

15. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

15.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge und Webhostingverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

15.2 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Vertraulichkeit

16.1 FOD wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Videos, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.

16.2 FOD verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios, Redakteuren etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

16.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

17. Haftung / Freistellung

17.1 Die Haftung von FOD für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet FOD jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

17.2 Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der FOD für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

17.3 Der Kunde stellt FOD von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen FOD aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

18. Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

18.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde FOD ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist FOD dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

18.2 Ferner ist FOD berechtigt, ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

19. Datenlöschung; Archivierung; Versicherung

19.1 Soweit einer Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden die dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelten und beim Auftragnehmer gespeicherten Daten des Auftraggebers nach Vertragserfüllung gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 19.2.

19.2 Die übermittelten Daten, Datenträger, Foto- und / oder Bildmaterialien sowie ähnlichen Materialien sowie Zwischenerzeugnisse werden, soweit sie keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender gesonderter Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Die zwischen FOD und ihren Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von FOD als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

20.3 FOD ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.

20.4 Im Falle des Widerspruchs ist FOD berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: März 2023

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